Datenschutz-FAQ

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Orientierung zu grundlegenden Datenschutzthemen.

Orientierung

Häufig gestellte Fragen zum Datenschutz

Die folgenden Antworten geben einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzen keine Prüfung des konkreten Sachverhalts.

Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Die DSGVO ist eine unmittelbar geltende Verordnung der Europäischen Union zum Schutz personenbezogener Daten. Ergänzend gelten nationale Datenschutzregelungen, in Deutschland insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz und bereichsspezifische Vorschriften.

Für wen gelten die europäischen Datenschutzregeln?

Sie gelten für öffentliche und nichtöffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Organisationen außerhalb der EU erfasst, etwa wenn sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten.

Wer ist für die Umsetzung des Datenschutzes verantwortlich?

Verantwortlich ist grundsätzlich die Stelle, die über Zwecke und Mittel einer Verarbeitung entscheidet. Die Unternehmensleitung muss geeignete organisatorische und technische Voraussetzungen schaffen; einzelne Aufgaben können delegiert werden, die Gesamtverantwortung bleibt jedoch bestehen.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen?

Eine Benennung kann sich unmittelbar aus der DSGVO oder aus ergänzendem nationalem Recht ergeben. In Deutschland besteht sie unter anderem bei bestimmten risikoreichen Kerntätigkeiten, umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder regelmäßig mindestens 20 Personen, die ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Der konkrete Fall sollte geprüft werden.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu zählen nicht nur Name und Kontaktdaten, sondern je nach Kontext auch Kennnummern, Online-Kennungen, Standortdaten und Merkmale der wirtschaftlichen, sozialen oder gesundheitlichen Identität.

Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?

Zu den Kernaufgaben gehören Unterrichtung und Beratung, Überwachung der Einhaltung, Sensibilisierung und Schulung, Beratung zur Datenschutz-Folgenabschätzung sowie die Zusammenarbeit mit und Tätigkeit als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden.

Wer kann die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten übernehmen?

Die Aufgabe kann intern oder extern wahrgenommen werden. Erforderlich sind insbesondere angemessene Fachkunde, Zuverlässigkeit, ausreichende Ressourcen, Unabhängigkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten.

Wem berichtet der Datenschutzbeauftragte?

Der Datenschutzbeauftragte berichtet unmittelbar der höchsten Managementebene und ist bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben weisungsfrei.

Eine konkrete Datenschutzfrage klären

Wir prüfen den tatsächlichen Sachverhalt, die Beteiligten, Datenflüsse, Risiken und erforderlichen Nachweise.

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