Seit dem 01.08.2016 können sich US-Unternehmen beim US-Handlesministerium in die "Privacy Shield Participants List" aufnehmen lassen.
Mit Privacy Shield als "Nachfolger" der im Oktober letzten Jahres vom Europäischen Gerichtshof als ungültig erklärten Regelungen zu Safe Harbor hat die Europäischen Kommission am 12.07.2016 mit Ihrer Angemessenheitsentscheidung den Weg geöffnet personenbezogene Daten mit US-Unternehmen auszutauschen, die in die offizielle Liste des US-Handelsministerium aufgenommen sind. Die Unternehmen müssen dabei jeweils selbst bestätigen, dass Sie die Standards des Datenschutzabkommens erfüllen und Ihre Datenschutzregeln öffentlich machen.
Um Einblick in die Liste zu erhalten ist eine Registrierung auf der Seite „Privacy Shield Participants List (for individuals)“ notwendig.
Offen ist noch immer, ob bzw. welche zusätzlichen Anforderungen die deutschen Aufsichtsbehörden an den Datenaustausch stellen werden.
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