Unternehmensberatung - IT Consulting · Datenschutz und Compliance
 

EU Privacy Shield

Mit dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 12.07.2016 (Angemessenheitsentscheidung) ist die nicht unumstrittene Regelung des Privacy Shield in Kraft getreten. Das Privacy Shield eröffnet datenverarbeitenden Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) damit neben Standardvertragsklausen oder Binding Corporate Rules (BCS) die Möglichkeit personenbezogene an Empfänger in den USA zu übermitteln, ohne dass eine der Ausnahmeregelungen aus §4c Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. eine Ausnahmegenehmigung der Datenschutzaufsichtsbehörden vorliegt. US Unternehmen können sich ab dem 01.08.2016 gegenüber dem US Handelsministerium zertifizieren.

Auf der Seite „Privacy Shield Participants List (for individuals)“ können sich Betroffene und auch Unternehmen aus der EU zukünftig darüber informieren, ob ein US-Unternehmen sich zur Einhaltung der Grundsätze des Privacy Shields verpflichtet hat.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
Kontaktformular · Telefon: +49 (0) 621 911 090 80 · Telefax: +49 (0) 621 911 090 81
Mail: info@mds-consulting.de